Die Kommunale Jugendarbeit ist ein Teilbereich der (Öffentlichen) Jugendhilfe mit einem eigenständigen Aufgabenfeld. Im § 79 des SGB VIII heißt es „… die Träger der Öffentlichen Jugendhilfe haben … die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung. … (und) sollen gewährleisten, dass … die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen … rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen …“ Diese wiederum sind in den §§ 11 – 14 des SGB VIII näher beschrieben.
Der Kommunalen Jugendarbeit zugehörig sind, in städtischer Verantwortung das Arbeitsfeld Streetwork, das Arbeitsfeld Offene Kinder- und Jugendarbeit in Form des Jugendzentrums Zeughaus und der dort stattfindenden Angebote im jugendkulturellen und gesellschaftlichen, freizeit- und lebensweltorientierten Bereich.
Eine umfängliche Vernetzung in unterschiedlichster Form soll zudem dazu beitragen, den Ansprüchen und Anforderungen der sich schnell verändernden Kinder- und Jugendphasen zu entsprechen.
Einbeziehung und intensive Einbindung junger Menschen, eine gute Versorgung mit altersgemäßen und (pädagogisch) wertvollen Kinder- und Jugendfreizeitangeboten, eine gute Zusammenarbeit mit den höchst engagierten und tollen örtlichen Anbietern und deren Förderung gehören zu den Kernaufgaben der Kommunalen Jugendarbeit.
In Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendring Passau, den dort angesiedelten Vereinen und Verbänden, aber auch anderen freien Anbietern, die im Sinne der o. g. Paragraphen Kinder- und Jugendarbeit anbieten, werden entsprechende Angebote zur Verfügung gestellt.
Wir hoffen sehr, dass diese Vielfalt dazu beiträgt, den individuellen Ansprüchen und Bedarfslagen junger Menschen gerecht zu werden.